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Auffrischung der Rettungsfähigkeit für Sportlehrkräfte im Schwimmunterricht

"Eine Person ist rettungsfähig beim Schwimmen, Baden und im Wassersport, wenn sie an jeder Stelle des Beckens oder der Wasserfläche, an der sie unterrichtet oder die verantwortliche Aufsicht führt, einen Menschen retten und nach seiner Rettung an Land erstversorgen kann.
Die Rettungsfähigkeit beim Schwimmen, Baden und im Wassersport gemäß §21 Abs. 5 AufsVO wird in der Regel durch den Erwerb des Deutschen Rettungsschwimmabzeichens in Bronze nachgewiesen.
Die Auffrischung der Rettungsfähigkeit nach spätestens fünf Jahren kann durch die Teilnahme an einem akkreditierten Fortbildungskurs (Auffrischungskurs) oder durch Teilnahme an einem Wiederholungskurs zum Deutschen Rettungsschwimmabzeichen in Bronze erfolgen." - Auszug aus den Verwaltungsvorschriften für die Aufsicht im Schulsport (Sporterlass) vom 5.10.2016.

Die DLRG Pohlheim veranstaltet regelmäßig Auffrischungskurse. Sprechen Sie uns an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

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